FAQ zur Deutsche Lichtmiete Anleihe
Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023
WKN A2NB9P | ISIN DE000A2NB9P4
Für die Verwahrung der Wertpapiere können Depotgebühren anfallen.
Eine Kürzung einzelner Zeichnungen kann bei Überzeichnung eintreten.
Es ist beabsichtigt, die Deutsche Lichtmiete® EnergieEffizienzAnleihe 2023 in den Freiverkehr an einer Wertpapierbörse einzubeziehen. Ein fester Termin zur Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr existiert jedoch nicht.
Die Rückzahlung der Anleihe am Laufzeitende erfolgt zum Nennbetrag.
Nur wenn die Schuldverschreibung vor ihrer Fälligkeit veräußert werden soll, ist der Anleger dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ausgesetzt.
Die Anleihe wird nicht an einer Börse gehandelt und somit kein Kurs festgestellt.
Die Anleihe kann ohne Beschränkung verkauft oder auf Dritte übertragen werden.
Die Laufzeit der Anleihe beträgt 5 Jahre, vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2023. Die individuelle Anlagedauer für den Erwerber ist abhängig vom Zeitpunkt des Kaufs der Anleihe.
Der Nennbetrag je Schuldverschreibung beträgt 1.000 €. Der Mindestbetrag der Zeichnung der Schuldverschreibungen beträgt 3 Stück (3.000 €). Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 1.000 € teilbar sein.
Voraussetzung für die Zeichnung der Anleihe ist ein auf den Anleger lautendes Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut. Die gezeichneten Schuldverschreibungen werden dem Erwerber im Wege einer Depotgutschrift der girosammelverwahrten Schuldverschreibungen nach Bezahlung des Erwerbspreises geliefert. Die Depoteinbuchung/Lieferung der erworbenen Schuldverschreibungen auf das Depot des Anlegers wird durch die Clearstream Banking AG abgewickelt und erfolgt monatlich.
Der Zinslauf der Schuldverschreibungen beginnt jeweils am 1. Dezember und endet am 31. Mai sowie am 1. Juni und endet am 30. November. Zinszahlungen erfolgen halbjährlich nachträglich am 1. Juni und 1. Dezember, beginnend am 1. Juni 2019, letztmalig am 1. Dezember 2023; wenn einer dieser Tage kein Bankarbeitstag ist, jeweils am folgenden Bankarbeitstag.
Die Zinsen aus der Schuldverschreibung sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Zinserträge zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Grundsätzlich wird auf die Zinszahlungen durch die depotführenden Banken ein Steuerabzug vorgenommen und an die Finanzverwaltung abgeführt. Sofern der depotführenden Bank ein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung erteilt wird, wird der Steuerabzug in entsprechender Höhe nicht vorgenommen.
Nein, da die Währung der Anleihe Euro ist.
Mit dem Erwerb von Anleihen ist das Risiko des Teil- oder Totalverlustes der Kapitalanlage und der Zinsansprüche verbunden. Bitte beachten Sie hierzu die ausführlichen Erläuterungen im Kapitel „Risikofaktoren“ im Wertpapierprospekt.
Stückzinsen fallen beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren an. Und zwar dann, wenn der Anleger das Wertpapier nicht zum, sondern zwischen zwei Zinsterminen kauft.
Ein Beispiel: Der Zinstermin einer Anleihe ist der 30. September. Horst Baum kauft die Anleihe am 25. Februar. Dem Verkäufer muss er zum einen den aktuellen Preis für die Anleihe zahlen und zum anderen die bis dato aufgelaufenen Zinsen. Seit dem 30. September sind vier Monate und 25 Tage vergangen, das macht 145 Tage. Die deutschen Banken rechnen üblicherweise mit 30 Zinstagen pro Monat. Angenommen, der Nennwert der Anleihe ist 5.000 Euro und sie wird mit 4 Prozent verzinst, dann muss Horst Baum 80,56 € Stückzinsen zahlen (5.000 × 4 : 100 × 145 : 360). Zum Zinstermin am 30. September bekommt Horst Baum die Zinsen für das gesamte abgelaufene Jahr, nämlich 200 €. Zieht man die Stückzinsen ab, bleiben 119,44 €. Das ist der Betrag für die Zeit, in der er die Anleihe hielt.
Deutsche Lichtmiete® AG
Im Kleigrund 14,
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